AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tischlerkultur Meisterbetrieb RD GmbH, Royerstraße 7, 2482 Münchendorf
UID:ATU77756536
E-Mail: office@tischlerkultur.at
Verantwortlich für die folgenden Inhalte:
Tischlerkultur Meisterbetrieb RD GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TISCHLERKULTUR MEISTERBETRIEB RD GMBH
FN 572582 H
ROYERSTRASSE 7
2482 MÜNCHENDORF
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage
für sämtliche Vertragsbeziehungen (insbesondere Kauf- und
Werkverträge) zwischen der Tischlerkultur Meisterbetrieb RD
GmbH (in der Folge: "Tischlerkultur") und dem jeweiligen
Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (in der Folge: "Kunde").
Sofern es sich bei dem Kunden um keinen Verbraucher, sondern
einen Unternehmer handelt, sind gesetzliche Regelungen, die
dem Konsumentenschutz dienen, wie zB das FAGG oder KSchG,
auf das Vertragsverhältnis nicht anzuwenden.
1.2 Tischlerkultur schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage
der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt
ausdrücklich, diese Bedingungen rechtsverbindlich zur Kenntnis
genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt werden. Dies
gilt auch für den Fall, dass ein Kunde auf seine eigenen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Eine Änderung
oder Ergänzung dieser AGB ist nur einvernehmlich und schriftlich
möglich, wodurch jedoch die nicht geänderten Bedingungen
unbeschadet Vertragsinhalt bleiben.
1.3 Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Kunden auf dem
von der Tischlerkultur ausgefüllten Bestellformular stets mit
dessen Inhalt sowie mit dem Inhalt dieser AGB zustande.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die in unserem Online-Shop (www.tischlerkultur.at)
enthaltenen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen
stellen keine verbindlichen Angebote dar.
2.2 Tischlerkultur schließt Verträge mit Kunden auch außerhalb der
Geschäftsräumlichkeiten ab. Der Vertragsabschluss kommt mit
der Unterschrift des Kunden auf dem von der Tischlerkultur
ausgefüllten Bestellformular zustande. Das unterzeichnete
Bestellformular wird dem Kunden anschließend per E-Mail
zugesandt. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne
Übermittlung zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich
annimmt.
2.3 Kostenvoranschläge der Tischlerkultur sind nur verbindlich, wenn
sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich
abgegeben wurden. Weiters sind alle schriftlichen
Kostenvoranschläge mangels anderweitiger Vereinbarung
unentgeltlich. An diese Kostenvoranschläge ist Tischlerkultur 30
Tage ab Abgabedatum gebunden.
2.4 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem
Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die
außerhalb der Erkennbarkeit der Tischlerkultur liegen, kann kein
Bedacht genommen werden. Sollte sich bei
Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw.
Kostenerhöhungen ergeben, so wird Tischlerkultur den Kunden
unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche
keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der
unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen
nicht akzeptieren, behält sich Tischlerkultur vor, die erbrachte
Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag
zurückzutreten.
2.5 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen
und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei
Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des
Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der
verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich
gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte
Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild,
Maserung und Struktur u.ä.
3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSVERZUG
3.1 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes
ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um
Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die
Kosten für Lieferung und Montage sind ebenfalls im Gesamtpreis
enthalten.
3.2 Bei Rechnungen von Tischlerkultur sind, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, 50% des Gesamtpreises bei Vertragsabschluss
fällig. Die restlichen 50% des Gesamtpreises sind bei
Fertigstellung und Rechnungslegung fällig. Eine allfällig zugesagte
Lieferfrist beginnt erst mit dem Zahlungseingang der ersten 50%
des Gesamtpreises am Bankkonto der Tischlerkultur.
3.3 Für den Fall des Zahlungsverzugs ist Tischlerkultur berechtigt,
a) bei Unternehmergeschäften: Verzugszinsen gem §456
UGB zu verrechnen. Tischlerkultur bleibt es
unbenommen, einen darüberhinausgehenden Schaden
gesondert geltend zu machen.
b) bei Verbrauchergeschäften: die gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von 4% pa zu verrechnen.
c) ab dem Tag der Übergabe der Ware/des Werkes
Zinseszinsen zu verlangen.
d) Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei
Unternehmergeschäften, unbeschadet
darüberhinausgehender Betreibungskosten, einen
Pauschalbetrag von EUR 40,00.
e) eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und
Inkassokosten sowie Kosten einer rechtsanwaltlichen
Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen
Verzugszinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital
anzurechnen.
3.4 Bei Unternehmergeschäften ist der Kunde nicht berechtigt,
behauptete Gegenforderungen, auch wenn sie aufgrund von
Mängelrügen erhoben wurden, mit Forderungen von
Tischlerkultur aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern, es
sei denn, sie wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
3.5 Bei Verbrauchergeschäften ist der Kunde nicht berechtigt,
behauptete Gegenforderungen mit Forderungen von
Tischlerkultur aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern, es
sei denn, diese stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der
Verbindlichkeit, sind gerichtlich festgestellt oder wurden von
Tischlerkultur anerkannt.
4. LEISTUNGEN, REPARATUREN, LIEFERUNG UND MONTAGE
4.1 Die Tischlerkultur erbringt ihre Leistungen nach ihrer Wahl in
eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihr ausgewähltes
Personal. Dabei kann sich die Tischlerkultur auch der Leistungen
Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in ihrem Auftrag tätig
werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung der
Tischlerkultur nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen
Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur
Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
4.2 Der Kunde hat der Tischlerkultur alle für die
Reparatur/Anfertigung der Sache erforderlichen Informationen
zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem
Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis der Tischlerkultur
fällt. Bei Reparaturleistungen hat der Kunde der Tischlerkultur
eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und ihm
sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den
festgestellten Fehler sein können.
4.3 Die Tischlerkultur hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit
einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde
nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht.
Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und
ohne dass dies der Tischlerkultur aufgrund deren Fachwissen bei
Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur
Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat die Tischlerkultur dies
dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem
Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf
besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den
Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
4.4 Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung angegebenen
Lieferadresse. Die Tischlerkultur setzt sich nach
Vertragsabschluss mit dem Kunden in Verbindung, um mit
diesem einen Termin für die Montagearbeiten zu vereinbaren.
5. PFLICHTEN DES KUNDEN
5.1 Allenfalls erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an
Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde
fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu
veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu
liefernde Ware oder durchzuführende Leistung gesetzeskonform
ist.
5.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung
von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet
Tischlerkultur nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder
Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die
aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung
entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem
einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die
Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon
unberührt.
5.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten
Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von
allen Hindernissen und fertig für den Einbau des Produktes ist,
widrigenfalls Tischlerkultur berechtigt ist, allfällig anfallende
Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.
5.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug
unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann.
Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen
erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht
werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das
2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom
Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein.
Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von
ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der
Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z.
B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.
5.5 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-
,
Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden
grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten
auszuführen. Tischlerkultur ist nicht berechtigt Arbeiten, die über
ihren Gewerberechtsumfang hinausgehen auszuführen. Sollten
diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten
Montagetermin nicht so fertig gestellt sein, dass Tischlerkultur
umgehend mit der Montage beginnen kann, ist sie berechtigt,
allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten beim
Kunden einzufordern.
5.6 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der
Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum
Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt
die Haftung der Tischlerkultur für sich daraus ergebende Schäden
vollständig.
5.7 Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä.,
eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste
liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Ebenso ist der
erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.
5.8 Der Kunde ist - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu
bevollmächtigten Dritten - verpflichtet, nach vertragsgemäßer
Montage, diese durch Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls
zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt
er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Tischlerkultur behält sich gegenüber dem Kunden bis zur
vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das
Eigentum an dem gelieferten Werk vor.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
Tischlerkultur haftet zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten
Eigenschaften für die objektiv erforderlichen Eigenschaften. Dies
gilt nicht, sofern der Kunde der Abweichung einer bestimmten
Eigenschaft ausdrücklich zugestimmt oder diese beauftragt hat.
7.2 Bei Unternehmergeschäften begründet ein unwesentlicher
Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche, hat
Tischlerkultur die Wahl in welcher Weise eine allfällige Behebung
erfolgt und beginnt die Verjährungsfrist bei einer Ersatzlieferung
in Folge einer Mängelhaftung nicht erneut.
8. GEFAHRTRAGUNG UND HAFTUNG
8.1 Tischlerkultur haftet nur für den Ersatz von Schäden, die grob
fahrlässig und vorsätzlich von Tischlerkultur verursacht wurden.
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem
Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch die
Betriebshaftpflichtversicherung von Tischlerkultur gedeckt ist,
beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung der Tischlerkultur
ausgeschlossen.
8.2 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben
gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre
Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß
vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe
oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so verständigt
Tischlerkultur den Kunden davon sofort und ersucht ihn um
entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist. Die bis
dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die
Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden
die Verzugsfolgen.
8.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der hergestellten und gelieferten Ware geht
mit der Beendigung der Montagearbeiten und der Übergabe an
den Kunden (mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls) auf
den Kunden über.
9. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN UND RÜCKTRITTSRECHT
9.1 Der Kunde kann von einem mit Tischlerkultur abgeschlossenen
Vertrag oder einer abgegebenen Vertragserklärung binnen 14
Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern der
Vertragsabschluss online oder außerhalb der
Geschäftsräumlichkeiten von Tischlerkultur abgeschlossen
wurde. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des
Vertragsabschlusses, somit ab Unterzeichnung der Bestellung.
Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wird. Die Erklärung des
Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, jedoch wird
die Schriftform empfohlen. Nähere Informationen zum
Rücktrittsrecht sind dem Informationsblatt FAGG, welches dem
Kunden ausgehändigt und per E-Mail übermittelt wurde, zu
entnehmen.
9.2 Dieses Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht
a) wenn der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs
1 Z 2 KSchG ist,
b) es sich beim Kunden also um jemanden handelt, für den
das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört;
c) wenn Tischlerkultur – auf Grundlage eines
ausdrücklichen Verlangens des Kunden, dass
Tischlerkultur bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit
der Vertragserfüllung beginnen soll, sowie einer
Bestätigung des Kunden über dessen Kenntnis vom
Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger
Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist
mit der Vertragserfüllung begonnen hatte und der
Vertrag sodann vollständig erfüllt wurde;.
d) die bestellte Ware nach Kundenspezifikation
angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des
Kunden zugeschnitten wird.
9.3 Sofern dem Kunden kein Rücktrittsrecht zusteht, die Frist zur
Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist oder der Kunde auf
dieses Rücktrittsrecht ausdrücklich verzichtet hat, ist der Kunde
gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Je nach Zugang der schriftlichen
Rücktrittserklärung bei Tischlerkultur ergeben sich folgende
Stornosätze:
a) ab Vertragsunterzeichnung: 30% des vertraglich
vereinbarten Preises
b) ab 1 Monat vor dem Lieferdatum: 70% des vertraglich
vereinbarten Preises
9.4 Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch von
Tischlerkultur bleibt bestehen.
9.5 Tischlerkultur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Tischlerkultur durch höhere Gewalt (zB Erdbeben, Krieg,
Pandemie, Terroranschläge, Sturmschäden, Brände, Schneefall
etc) oder andere von Tischlerkultur nicht zu vertretenden
Umstände die Erfüllung des Vertrages nicht möglich ist.
Tischlerkultur hat dem Kunden schriftlich den Rücktritt zu
erklären. Bei Rücktritt durch Tischlerkultur stehen dem Kunden
keine Schadenersatzansprüche zu, es sei denn Tischlerkultur
handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
10. DATENSCHUTZ
10.1 Tischlerkultur ist verpflichtet, die Bestimmungen des
Datenschutzgesetztes, der Datenschutz-Grundverordnung sowie
allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen
einzuhalten.
10.2 Tischlerkultur verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die
dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten
datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung)
gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.tischlerkultur.at.
11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT,
TEILNICHTIGKEIT
11.1 Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich die Anwendung
österreichischen Rechts – unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des
UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Rechtswahl
nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt
werden.
11.2 Bei Unternehmergeschäften wird für alle Streitigkeiten aus oder
in Zusammenhang mit diesem Vertrag die ausschließliche
Zuständigkeit des Handelsgericht Wien vereinbart. Für
Verbrauchergeschäfte gelten die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen.
11.3 Bei Unternehmergeschäften: Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder
im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die
Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige
und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen die
rechtwirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und
rechtlich zulässig – entspricht.
Diese AGB gelten ab September 2023